Gültig ab dem 01.10.20016
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- bei opti-kos Brillengläsern liegt das Bruchrisiko bei opti-kos
- bei Fremdgläsern liegt das Bruchrisiko beim Auftraggeber
- für die richtigen und vollständigen Daten, sowie Angaben haftet der Auftraggeber
- wir arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen, die Einschleiftoleranzen sind gemäß RAL RG-915
- Beanstandungen müssen innerhalb von 7 Tagen angezeigt werden
- bei technischen Problemen behalten wir uns das Recht vor, einen Auftrag abzulehnen, dies wird jedoch unverzüglich mitgeteilt
- Stornierungen von Aufträgen müssen rechtzeitig mitgeteilt werden. Sollte ein Auftrag schon in Arbeit sein, trägt der Auftraggeber die Kosten
- die Bearbeitung der Aufträge erfolgt nach Eingang der Gläser
- bei Lieferungsverzug kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden
Die Handwerksarbeiten werden in unserem in die Handwerksrolle eingetragenem Augenoptikermeisterfachbetrieb in Kerpen Sindorf ausgeführt.
Zuständige Kammer: HWK Köln